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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1265245
24.05.2022|Projekt-ID 235772|Meldungsnummer 1265245|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 24.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Submission Update Furkatunnel Gesamtlos

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der 15.4 km lange Furkatunnel wurde zwischen 1972 und 1982 erstellt. Die damals zur Verfügung stehenden Finanzmittel erlaubten jedoch nur einen minimalen Ausbaustandard.
Nach 40 Betriebsjahren und neuen Anforderungen bezüglich der Sicherheit wurden in den letzten Jahren diverse Überlegungen zur Werterhaltung und Instandsetzung sowie zur Erreichung der geforderten Sicherheitsansprüche des Tunnels angestellt.
Das Projekt „Update Furkatunnel“ hat zum Ziel, den 15'400 m langen Furkatunnel der Matterhorn Gotthard Bahn AG (MGBahn) an die aktuell gültigen Normen und Richtlinien bezüglich der Tunnelsicherheit anzupassen. Mit den nachfolgend umschriebenen Massnahmen wird einerseits der Ausbaustandard soweit verbessert, dass eine Nutzungsdauer von weiteren 50 Jahren sichergestellt werden kann und andererseits die Chance auf Selbstrettung auf ein akzeptierbares Mass erhöht.
Im Furkatunnel ist derzeit ein Schotteroberbau mit Holzschwellen verlegt. Entscheidende Mängel der bestehenden Fahrbahn sollen durch die Oberbauerneuerung eliminiert werden. Mittels Einbau einer Festen Fahrbahn wird ein reglementskonformer Oberbau im Tunnel erstellt.
Die Anwendung der Festen Fahrbahn wird im gesamten Tunnel erfolgen, d.h. auch die Weichen werden als Feste Fahrbahn-Weichen vom gleichen System wie das Streckengleis ausgebildet.
Der Auftrag umfasst die Lose 13 und 15.
Das Los 13 beinhaltet die Arbeiten im Zusammenhang mit Kabelprovisorien, Kabelumlegungen, Kabelrückbauten und dauerhaftes Aufrechterhalten der Stellwerkanlagen, welche für die Umsetzung der Bankettarbeiten einzurichten sind (Los 13.1), die Energieversorgung 50 Hz mit den dazugehörigen Transformatorenstationen 50Hz (16kV / 400V) in rostfreien Containern, verschiedene Starkstrom-Kabelanlagen, LWL-Verkabelungen inkl. Riefenrohren, Einbau von Beleuchtung im Weichenbereich, Erneuerung der Erdungsanlagen, Automation und Leittechnik sowie Rückbau der nicht mehr benötigten Komponenten (Los 13.2) sowie den Einbau eines beleuchteten Handlaufs rechts der Bahn zur Sicherstellung des Fluchtweges (Los 13.3 ).
Das Los 15 beinhaltet folgende Arbeiten (nicht abschliessend):
Beidseitig neu zu erstellenden Entwässerungsanlagen (Leitungen, Gleisquerungen und Schächte) welche das Abführen des im Gewölbe gefassten Bergwassers an die Tunnelportale sicherstellen
Beidseitig neu zu erstellende Kabelrohranlagen (Kabelrohrblock, Kabelquerungen und Kabelschächte) deren Oberfläche gleichzeitig als Fluchtweg genutzt werden kann.
Erstellung eines neuen Oberbaus bestehend aus dem Einbau einer festen Fahrbahn zwecks Reduktion der erforderlichen Sohlabsenkung zur Einhaltung des Lichtraumprofiles.
Abschliessen und Instandsetzung der Gewölbeverkleidung mit Wasserableitungen und netzbewehrtem Spritzbeton ab 30 cm über SOK bis 30 cm unter SOK auf ganzer Strecke.
Ausbruch, Verkleidung und Ausbau Trafonischen. Je eine Trafonische alle 1'000m
Betonarbeiten zu den Personenschutznischen im Bereich der Doppelspurstrecke Rotondo
Rohbauarbeiten am Wasserreservoir bei km 10'200
Definitive Wasserzufuhr für Kühlsystem Brandnotlüftung
Rückbau Baugleise
Baulogistik
Die Arbeiten erfolgen während den Zugspausen in 7 – 10 stündigen Nachtschichten von Montag bis Freitag. Einzig die Feste Fahrbahn wird in zwei Totalsperren à 3 Monaten September bis November 2027 und 2028 im Durchlaufbetrieb einzubauen sein.
Der Anbieter hat die gesamte Koordination und Baulogistik für die Arbeiten (Rohbau, Kabel, Energie, Elektroanlagen, Einbau Handlauf etc.) zu offerieren.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

410131

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45221242 - Bau von Eisenbahntunnels,
31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen,
51000000 - Installation (außer Software)

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   01.04.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1253243

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.3 Begehungen
Anstatt :   -
Muss es heissen :   Begehung Furkatunnel:
Die Begehung findet wie angekündigt am 31.
05.2022 statt.
Treffpunkt: Bahnhof Realp, Perron 3.
Zeit: 22.15 Uhr
Tunnelbesichtigung mit Sonderzug der MGBahn um 22.30 Uhr ab Realp, Fahrt durch den Tunnel bis Station Oberwald, Anschliessend Rückfahrt nach Realp,
Es besteht die Möglichkeit für Anreisende aus dem Wallis in der Station Oberwald, Perron 4 um 21.45 Uhr in den Sonderzug einzusteigen.
Ausrüstung: Helm, Warnweste, festes Schuhwerk, Taschen- oder Stirnlampe
Max. Teilnehmende pro Unternehmung: 3
Anmeldung bis 30.05.2022, um 12:00 Uhr an einkauf@mgbahn.ch mit Angaben von Firma, Name, Vorname

Es finden keine weiteren Begehungen/Besichtigung während der Ausschreibungsphase statt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.