Berichtigung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
25.05.2022 Publikationsdatum Simap: 25.05.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: IWB Industrielle Werke Basel, Projekteinkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: IWB Industrielle Werke Basel,
zu Hdn. von
Projekteinkauf, Margarethenstrasse 40,
4002
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
submissionen@iwb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- IWB, Fernwärme Rohrleitungsbauarbeiten Los 1, Los 2 , Los 3
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- IWB ist auf der Suche nach Lieferanten mit denen sie den gesetzlichen Versorgungsauftrag langfristig sicherstellen kann. Für die angestrebte Netztopologie der Fernwärmeversorgung Basel-Stadt wurde eine Aufteilung des Versorgungsgebiet des Kanton Basel-Stadt in drei Lose vorgenommen.
Die Anbieter können von den drei Losen maximal ein Los erhalten. Zusätzlich ist jeder Zuschlagsempfänger als Backup für die anderen Lose vorgesehen. Damit stellt IWB u.a. folgendes sicher: Versorgungssicherheit, Flexibilität bei der Einsatzplanung und Einhaltung des Zeitplans.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- WE-2021-076
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 414 - Leitungen und Armaturen für Fernwärme und Fernkälte |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
07.05.2022
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt
:
Der Anbieter weist nach, in den letzten fünf Jahren über zwei abgeschlossene Referenzaufträge der anbietenden Firma resp. Bietergemeinschaft (solidarisch haftende Partner in einer Bietergemeinschaft) zu verfügen. Die Referenzaufträge müssen folgende Kriterien erfüllen: •Rohrbauarbeiten in der Fernwärme in Kunststoffmantelrohr (130° C) oder in Betonkanalbauweise (≥ 170° C) im städtischen Raum (Definition städtisch: Einwohneranzahl ist grösser 50 000 Personen) •Durchmesser der verbauten Leitungen von mind. DN 200 mit einem Auftragswert von mind. CHF 250’000. •Die Länge der beiden Projekte muss mind. 400 Trassenmeter aufweisen. Weiter muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Unternehmer in den letzten 10 Jahren im dichten, städtischen wie auch urbanen Raum Rohrbauarbeiten im Temperaturbereich ≥ 170° C mit ≥ DN 32 durchgeführt hat. (Definition städtisch: Einwohneranzahl ist grösser 15 000 Personen)
Muss es heissen
:
Der Anbieter weist nach, in den letzten fünf Jahren über zwei abgeschlossene Referenzaufträge der anbietenden Firma resp. Bietergemeinschaft (solidarisch haftende Partner in einer Bietergemeinschaft) zu verfügen. Die Referenzaufträge müssen folgende Kriterien erfüllen: •Rohrbauarbeiten in der Fernwärme in Kunststoffmantelrohr (130° C) oder in Betonkanalbauweise (≥ 170° C) im städtischen Raum (Definition städtisch: Einwohneranzahl ist grösser 15 000 Personen). Alternativ kann auch ein Fernkälteprojekt in Stahlrohrbauweise als Referenz angegeben werden. •Durchmesser der verbauten Leitungen von mind. DN 200 mit einem Auftragswert von mind. CHF 250’000. •Die Länge der beiden Projekte muss mind. 400 Trassenmeter aufweisen. Weiter muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Unternehmer in den letzten 5 Jahren im dichten, städtischen wie auch urbanen Raum Rohrbauarbeiten im Temperaturbereich ≥ 170° C mit ≥ DN 32 durchgeführt hat.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|