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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1265425
27.05.2022|Projekt-ID 238947|Meldungsnummer 1265425|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-EET-EEL, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 196 88 48,  E-Mail:  edgar.held@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ETCS Servicevertrag Flirt LEX
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Aufnahme der Flotte Flirt LEX in den bestehenden Servicevertrag zur Sicherstellung der Support- und Serviceleistungen im Rahmen des Unterhalts der ETCS-Systeme.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34632000 - Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Alstom Schienenfahrzeuge AG, Victor-von-Bruns-Strasse 19,  8112  Neuhausen am Rheinfall,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 3'991'890.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorliegende Vergabe weist immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums an der Hardware wie auch an der Software liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.05.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.