Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1265853
27.05.2022|Projekt-ID 239058|Meldungsnummer 1265853|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.05.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich
Baubereich B,  zu Hdn. von Britta Callsen, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  britta.callsen@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umnutzung UZI 1 - 1 zum Schulraumprovisorium der Sek ll
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Umzug, Zwischenlagerung und Wiedermontage bestehender Laboreinrichtungen.
Erstellung und Montage neu zu erstellender Laboreinrichtungen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39180000 - Labormöbel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: INNLAB AG, Lettenweg 118,  4123  Allschwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'793'449.90 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.05.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.