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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1266113
01.06.2022|Projekt-ID 235209|Meldungsnummer 1266113|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Reto Streule, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 22 26,  E-Mail:  reto.streule@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

General-Wille-Strasse, Abschnitt General-Guisan-Quai bis Zürichsee
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau Hochwasserentlastungskanal und Werkleitungsbau
Honorarberechtigte Bausumme Fr. 3,6 Mio.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hunziker Betatech AG, Pflanzschulstrasse 17,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 259'600.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebots

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.03.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 1250961

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.05.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.