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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1266331
17.06.2022|Projekt-ID 231878|Meldungsnummer 1266331|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80673 Schulanlage Borrweg (unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau
BKP 170 Abbrüche / Spezialtiefbau / Aushub

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 17 - Spezialtiefbau,
018 - Sanierung Altlasten,
112 - Rückbau,
1121 - Abbrüche,
1122 - Entsorgung spezieller Bauteile,
201 - Baugrubenaushub

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Eberhard Bau AG, Steinackerstrasse 56,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 10'311'581.35 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.01.2022
Meldungsnummer 1238713

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss Nr. 501 des Stadtrates von Zürich

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.