Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 01.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr, PP-F-EK-PTF,
zu Hdn. von
Frau Stefanie Schär, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 764 37 74,
E-Mail:
stefanie.schaer2@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nicht spezifiziert
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lackierung/Aufarbeitung Aussenbauteile DTZ LDV
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Doppelstock-Triebzüge von Siemens sind für den S-Bahn-Zürich-Verkehr konstruierte Niederflurtriebzüge. Damit die Fahrzeuge auch äusserlich ein einwandfreies Erscheinungsbild haben, sollen die Aussenbauteile neu lackiert werden, um einen hochwertigen Korrosionsschutz für die weitere Betriebszeit zu gewährleisten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind sämtliche Lackier-, Sanierung und Aufarbeitungsleistungen.
Geplant ist die Bearbeitung von 61 Fahrzeugen.
Der Anbieter stellt für diesen Auftrag die folgenden Leistungen sicher: - Die qualitativen Anforderungen an die Sanierung, Aufarbeitung und Lackierung werden gewährleistet. - Die Transportgestelle für die gesamte Laufzeit des Auftrages sind zur Verfügung zu stellen und zu Warten. - Die Einhaltung der Logistikvorgaben ist zu gewährleisten. - Die Organisation der Logistik zu dem Standort Olten ist durch den Lieferanten durchzuführen.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
28.05.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1262899
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.6 Sonstige Angaben
Anstatt
:
SPRACHE Die Verfahrenssprache wird Deutsch sein. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Ausschreibungsunterlagen ausschliesslich in Deutsch zu publizieren. Mit dieser Vorankündigung will sie am Markt abklären, ob ein Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in der Amtssprache Französisch besteht (Art. 21 Abs. 2 VöB). Potentielle Anbieter, die an französischer Ausschreibungsunterlagen interessiert sind, sind gebeten bis zum 25.05.2022 ihr Interesse an der geplanten öffentlichen Ausschreibung zu bekunden und den Bedarf an deutschen Ausschreibungsunterlagen per E-Mail an die Kontaktperson gemäss Ziffer 1.1 melden.
VORBEHALTE: Eine Änderung der hier vorangekündigten Inhalte und der Termine bleibt vorbehalten. Massgeblich ist allein die spätere Ausschreibung. Sie erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022. Die Vorankündigung dient nicht zur Verkürzung der Angebotsfrist
Muss es heissen
:
SPRACHE Die Verfahrenssprache wird Deutsch sein. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Ausschreibungsunterlagen ausschliesslich in Deutsch zu publizieren. Mit dieser Vorankündigung will sie am Markt abklären, ob ein Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in der Amtssprache Französisch besteht (Art. 21 Abs. 2 VöB). Potentielle Anbieter, die an französischer Ausschreibungsunterlagen interessiert sind, sind gebeten bis zum 13.06.2022 ihr Interesse an der geplanten öffentlichen Ausschreibung zu bekunden und den Bedarf an französischen Ausschreibungsunterlagen per E-Mail an die Kontaktperson gemäss Ziffer 1.1 zu melden.
VORBEHALTE: Eine Änderung der hier vorangekündigten Inhalte und der Termine bleibt vorbehalten. Massgeblich ist allein die spätere Ausschreibung. Sie erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022. Die Vorankündigung dient nicht zur Verkürzung der Angebotsfrist.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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