Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Léman 2030, I-AEP-LEM-GLS-STF,
zu Hdn. von
Dimitri Simos, Rue de la Gare de triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
dimitri.simos@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programm Léman 2030: Kapazitätserweiterung des Knotens Lausanne.
Bau eines neuen Anschlusses am Knoten Paleyres.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen des Bahnhofprojekts in Lausanne wird der Anschluss Paleyres neu gebaut: Die gesamte Infrastruktur wird mit einer neuen Konfiguration der Gleise wiederhergestellt. Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der Arbeiten für den Bau dieses Zugangs. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um die folgenden GU-Arbeiten:
- Tiefbauarbeiten (Plattform, Entwässerung, Querung, Verlegung von Kabelkanälen und Kabelquerungen). - Gleisbauarbeiten (Aus- und Einbau von Gleisen, Weichen, Anschlüssen, 1. und 2. Stopfen, Schweißarbeiten und Neutralisierungen) - Fahrleitungsarbeiten (Drahtzug und Anpassung der Fahrleitung)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GSTR - Grisoni-Sersa Total Rail, rue du Pré-Salomon 18,
1242
Satigny,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'067'004.70 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «A1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.12.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1231903
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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