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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1266633
02.07.2022|Projekt-ID 232162|Meldungsnummer 1266633|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Léman 2030, I-AEP-LEM-GLS-SEG,  zu Hdn. von Stéphane Muller, Rue de la Gare de triage 5,  1020  Renens,  Schweiz,  E-Mail:  stephane.muller@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Programme Léman 2030 : Kapazitätserweiterung des Knotens Lausanne - Regenwasserableitung des neuen Bahnhofs in Lausanne, Los Elektromechanik und Steuerung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung und Installation der hydraulischen Anlagen für die Regenwasserbewirtschaftung (Schieber, Pumpen, Durchflussbegrenzer, verschiedene Sonden usw.), einschließlich Elektro- und Steuerinstallationen für das Umbauprojekt des Bahnhofs Lausanne.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45300000 - Bauinstallationsarbeiten,
45248000 - Bauarbeiten für hydromechanische Anlagen,
45232454 - Bau von Regenwasserbecken

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Consortium Léman 2030 - GEC-DSSA, Chemin de Budron A 12,  1052  Le Mont-sur-Lausanne,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'301'092.68 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Einziges eingereichtes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.01.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1240673

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.02.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.