Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Léman 2030, I-AEP-LEM-GLS-SEG,
zu Hdn. von
Stéphane Muller, Rue de la Gare de triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
stephane.muller@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programme Léman 2030 : Kapazitätserweiterung des Knotens Lausanne - Regenwasserableitung des neuen Bahnhofs in Lausanne, Los Elektromechanik und Steuerung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung und Installation der hydraulischen Anlagen für die Regenwasserbewirtschaftung (Schieber, Pumpen, Durchflussbegrenzer, verschiedene Sonden usw.), einschließlich Elektro- und Steuerinstallationen für das Umbauprojekt des Bahnhofs Lausanne.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten, | | 45248000 - Bauarbeiten für hydromechanische Anlagen, | | 45232454 - Bau von Regenwasserbecken |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Consortium Léman 2030 - GEC-DSSA, Chemin de Budron A 12,
1052
Le Mont-sur-Lausanne,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'301'092.68 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Einziges eingereichtes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.01.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1240673
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.02.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|