Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Köniz, Abteilung Verkehr und Unterhalt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Köniz, Direktion Planung und Verkehr, Abteilung Verkehr und Unterhalt, Landorfstrasse 1,
3098
Köniz,
Schweiz,
Telefon:
031 970 95 56,
E-Mail:
maurizio.dalnegro@koeniz.ch,
URL
www.koeniz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Niederwangen, Untere Juchstrasse, Erschliessung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Emch + Berger AG Bern, Schlösslistrasse 23,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 257'360.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: In Anwendung von Art. 21 Abs. 2 Bst. e) IVöB 2019 wird entschieden, dass die Beschaffung im freihändigen Verfahren erfolgt. Aufgrund des Projektfortschrittes würde ein Wechsel des Anbieters neben Knowhow-Verlust und zeitlichen Verzögerungen auch substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 24, 3071 Ostermundigen (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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