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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1266741
29.06.2022|Projekt-ID 239263|Meldungsnummer 1266741|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Köniz, Abteilung Verkehr und Unterhalt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Köniz, Direktion Planung und Verkehr, Abteilung Verkehr und Unterhalt, Landorfstrasse 1,  3098  Köniz,  Schweiz,  Telefon:  031 970 95 56,  E-Mail:  maurizio.dalnegro@koeniz.ch,  URL www.koeniz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Niederwangen, Untere Juchstrasse, Erschliessung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Emch + Berger AG Bern, Schlösslistrasse 23,  3001  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 257'360.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: In Anwendung von Art. 21 Abs. 2 Bst. e) IVöB 2019 wird entschieden, dass die Beschaffung im freihändigen Verfahren erfolgt. Aufgrund des Projektfortschrittes würde ein Wechsel des Anbieters neben Knowhow-Verlust und zeitlichen Verzögerungen auch substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.06.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 24, 3071 Ostermundigen (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.