Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BAKOM / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen,
zu Hdn. von
Projekt: Messeinrichtung 5G, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Messeinrichtung 5G
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Es sollen geeignete Messmittel im Bereich 5G (NR) in zwei unabhängigen Losen beschafft werden. Diese sollen sowohl 5G NR aber auch weiterhin die älteren Mobilfunktechnologien unterstützten.
(Spektrum-Analysatoren inkl. Zubehör und Networkscanner inkl. Zubehör) -
Los-Nr
1
- Kurze Beschreibung: Spektrum-Analysatoren inkl. Zubehör
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32200000 - Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen, | | 38433300 - Spektrumanalysator |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Yotavis AG, Hauptstrasse 28,
3250
Lyss,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 491'736.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Yotavis aus Lyss. Das eingereichte Angebot erfüllt die Eignungskriterien sowie die technischen Spezifikationen vollumfänglich.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.11.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1215049
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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