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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1266839
02.06.2022|Projekt-ID 238635|Meldungsnummer 1266839|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 02.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Eiken
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Eiken, Hauptstrasse 73B,  5074  Eiken,  Schweiz,  Telefon:  062 552 25 00,  E-Mail:  info@eiken.ch

1.5 Typ des Wettbewerbs

Ideenwettbewerb

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Wettbewerb

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung "Vor den Haldenstrasse" & "Rütistrasse", Eiken

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

•Sanierung Strasse, Fläche ca. 2250 m²
•Neubau Randabschlüsse, Länge ca. 740 m
•Neubau Strassenentwässerung: Schlammsammler neu, 8 Stück
•Neubau Strassenbeleuchtung: Kandelaber, 6 Stück
•Neubau Schmutzwasserleitung (DN 250 mm), Länge ca. 51 m
•Neubau Ringschluss Wasser (DN 160 mm), Länge ca. 305 m
•Erstellen von Hausanschlüssen Wasser, 16 Stück

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

F.222079

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   31.05.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1264191

3. Begründung

Es wurde die falsche Auftragsart angegeben. Wettbewerb anstelle Bauauftrag.

5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.