Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausführungs- und Erneuerungsprojekte Region Mitte,
zu Hdn. von
Benjamin Karli, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
benjamin.karli@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplaner - Phase Vorprojekt Zimmerberg-Basistunnel 2, Nidelbad-Litti
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB hat im Auftrag des BAV mittels einer Konzeptstudie und einer Ergänzungsstudie verschiedene Varianten vertieft untersucht. Die weiter zu verfolgende Variante umfasst das Aufweitungsbauwerk Nidelbad (Anschluss an ZBT I), das Tunnelsystem ZBT2 mit zwei ca. 10.8 km langen Einspurtunnels und Querverbindungen sowie den Anschlussbereich Litti mit den Tunnelportalen, der Anbindung ans bestehende Streckennetz und der Wendeanlage.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: PG ZBT2+ c/o AFRY Schweiz AG, Herostrasse 12,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'355'500.00 ohne MWSt. Bemerkung: inkl. sämtlichen Nebenkosten, exkl. MwSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.01.2022
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1237183
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|