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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1267293
09.06.2022|Projekt-ID 235631|Meldungsnummer 1267293|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  09.06.2022
Publikationsdatum Simap: 09.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Diepflingen - Wittinsburg - Rümlingen Deckbelagsersatz Hauensteinstrasse Axe 2, BP 92/000 bis BP 118/000
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Deckbelagsersatz

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Tozzo AG BL, Grüngenstrasse 39,  4416  Bubendorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 696'863.65 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt auf Basis der eingereichten Angebote die Amtsversion betreffend.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.03.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1252661

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.