Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
09.06.2022 Publikationsdatum Simap: 09.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Reinach BL - Fuss- und Velobrücke "Kägen"
Gesamtleitender Ingenieur
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamtleitender Ingenieur für Projektierung und Ausführung.
Projektphasen gemäss SIA sind Ausschreibung (41), Ausführungsprojekt (51), Ausführung (52), Inbetriebnahme und Abschluss (53)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JAUSLIN STEBLER AG, Gartenstrasse 15,
4132
Muttenz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 430'796.20 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.02.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1245597
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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