Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Rheinfelden, vertreten durch das Stadtbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Rheinfelden, vertreten durch das Stadtbauamt,
zu Hdn. von
Beat Schöni, Marktgasse 16 / Rathaus,
4310
Rheinfelden,
Schweiz,
E-Mail:
eileen.kurz@holinger.com,
URL
www.rheinfelden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ARA Rheinfelden-Magden, Ersatz BHKW
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Demontagearbeiten
Entsorgung Lieferung und Inbetriebnahme BHKW
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31100000 - Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren, | | 31121000 - Stromerzeugungsaggregate |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Avesco AG, Hasenmattstr. 2,
4901
Langenthal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 323'434.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.02.2022
im Publikationsorgan: Kein
Meldungsnummer
1245959
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.05.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. - Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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