Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N02, 120093, N2 TU BZI, Tunnel Belchen Zweite
Instandsetzung (BZI) / Projektverfasser Bau ab Phase 32 NACHTRAG
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: INGE BZI 2.0
Name: c/o Lombardi SA Ingegneri Consulenti, Winkelriedstrasse 37,
6003
Luzern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 533'998.40 mit MWSt.7.7% Bemerkung: "INGE BZI 2.0" best. aus: Lombardi AG, Luzern / ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich / Emch+Berger AG, Bern
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Projekt "N02, 120093, Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung" bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten und Mehrkosten bereiten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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