Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80674 Schulanlage Kornhaus
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamtinstandsetzung
BKP 250.02 Sanitäranlagen (inkl. NPK Vorwandsysteme, NPK Montage der Apparate Sanitär und NPK Dämmungen)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 25 - Sanitäranlagen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 426 - Sanitäranlagen: Versorgungsleitungen,
| | 427 - Sanitäranlagen: Entsorgung,
| | 412 - Erdverlegte Leitungen und Armaturen für Wasser und Gas,
| | 411 - Werkleitungen für Wasser und Gas |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sutterlüti AG, Feldeggstrasse 61,
8008
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 524'142.85 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.12.2021
Meldungsnummer
1234397
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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