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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1267693
08.06.2022|Projekt-ID 233448|Meldungsnummer 1267693|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N13 GHGW Rothenbrunnen - Landquart, PV GHGW BSA, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 GHGW Rothenbrunnen - Landquart, Projektverfasser GHGW BSA; Massnahmenprojekt, Submission, Ausführungsunterlagen, Realisierung und Bauleitung, Inbetriebnahme und Abschluss
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gegenstand dieses Projektes ist es eine Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) auf dem Perimeter N13 Rothenbrunnen - Landquart nach dem neusten Stand der Technik zu planen und realisieren. Im Speziellen sind die Rampendosierungen auf dem gesamten Perimeter auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und die benachbarten Projekte zu berücksichtigen. Als Option ist eine Pannenstreifenumnutzung (PUN) zwischen dem Anschluss Landquart und der Verzweigung Sargans vorgesehen.
Das Projekt durchläuft die Phasen 32-53: Erstellen Massnahmenprojekt (MP) GHGW; Beschaffung Unternehmer Bau / BSA; Bauleitung Bau / BSA; Inbetriebnahme und Abnahme Phase 32 - 53: 16'130h; Option PUN: 4'000h.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG BSA, c/o
Name: eyeBq engineering & consulting AG, Förrlibuckstrasse 70,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'495'811.04 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: IG BSA (eyeBq engineering & consulting AG, Zürich + Nay Engineering AG, Chur)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: In der Evaluation hat die Firma IG BSA die höchste Punktzahl aus der Bewertung der Zuschlagskriterien erhalten. Ihr Angebot ist somit das vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch eine sehr gute Aufgabenanalyse welche Projektbezogen ist, einem guten Vorgehensvorschlag und einem qualitativ hochwertigen QM-Konzept.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.02.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1244637

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 30%.

ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse, Vorgehensvorschlag und QM-Konzept: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse: 5%.

ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Projektleileiter, PV BSA Ingenieur 20%
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 10%;
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 10%.

3.2 Sachverständiger Bauingenieur 5%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 3%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 2%.

3.3 Sachverständiger Spezialist Automation / Leittechnik 15%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 8%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 7%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.