Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie Wasser Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 32 31,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- EBP-104_Beschaffung von Ersatz Brennkammer-Vorderwand Feuerraum KVA-Linie
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Energie Wasser Bern beschafft für die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) in der Energiezentrale Forsthaus ein Teil der Vorderwand der Brennkammer (Ersatz Verdampferfläche inkl. Cladding Inconel 625) im Betrag von 385‘000.— CHF von der Firma Martin AG für Umwelt- und Energietechnik, St. Gallerstrasse 52, 9548 Matzingen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45252300 - Bau von Müllverbrennungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Martin AG für Umwelt- und Energietechnik, St. Gallerstrasse 52,
9458
Matzingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 414'645.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Preis CHF 385'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt gem. Ausnahmetatbestand Art. 21 / 2e IVöB, im freihändigen Verfahren. Die Kehrichtverwertungsanlage (Feuerung/Kessel) wurde 2011 von der Firma Martin AG beschafft. Die Lieferung und Montage der Ersatz-Verdampferfläche kann nur durch die Firma Martin AG erfolgen, da nur Martin AG im Besitz sämtlicher Konstruktionszeichnungen, der wärmetechnischen Auslegung sowie weiteren Spezifikationen ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 20 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern, schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel, insbesondere die angefochtene Verfügung, sind beizulegen.
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