Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 17.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
Offerte: 190051, F4 LSA, Ern. Teil GEVI TP113: Komplettsanierung SG/TG/GL/AR, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
Offerte: 190051, F4 LSA, Ern. Teil GEVI TP113:Komplettsan. SG/TG/GL/AR-nicht öffnen-Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.07.2022
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 15.07.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.07.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.08.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst (inkl. Scan der Seiten mit Unterschrift). Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 11.08.2022, Bemerkungen:
Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- 190051, F4 LSA, L+M von 15 LSA in der GEVI mit Steu.-Logik TS2000 inkl. Anbdg. an VR-SG, Ersatz Aussenanlagen (neu 40V) und teilweise Ersatz Stahlbau.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 190051
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Vorliegendes TP113 umfasst die Erneuerung von 15 LSA in der GEVI mit Steu.-Logik TS2000, inkl. Ersatz Aussenanlagen (neu 40V) und Anbdg. an Verkehrsrechner SG (VR-SG), sowie punktueller Ersatz Stahlbau (Sig.-Träger, Wi-Masten, Portale). Ersatz mit Provisorien und min. Unterbruchszeiten auf unter Verkehr stehenden Kreuzungen/Anschlüssen von NS/KS und NEB-Strecken. LSA-Ersatz beinhaltet auch sämtliche Dienstleistungen wie: PL inkl. Koordination mit Sub-UN und Dritte, RPH, techn. Bearbeitung/Engineering ganze Anlage inkl. Ausfü-Unterlagen, Konfiguration Anlagen, Kommunikation zu VR-SG über bauseitiges NW-GEVI (Prot. OCIT-O V2.0), Erstellung Prüfschriften für Werkkontrolle (FAT), tech. Abnahme vor Ort und Schlussabnahme (SAT), Schlussdoku Einzelanlagen mit IBN gem. FHB-ASTRA und Vorgaben GEVI, finale Schlussdokumentation Gesamtanlage gem. FHB-ASTRA und Vorgaben GEVI.
2.7 Ort der Ausführung- Die definierten 15 LSA in der GEVI verteilen sich auf folgende NS/KS und NEB-Abschnitte (Kt. SG/AR):
• N01/52, Grenze TG/SG - SG-Winkeln • N01/54, SG-Winkeln - Neudorf • N03/76, Grenze GL/SG - Verzwg. Sarganserland • N13/28, Grenze SG/GR - Sennwald • N15/08, Grenze ZH/SG - Schmerikon • N25/02, Winkeln - Herisau-Nord • N25/04, Herisau-Nord - Grenze AR/AI
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2022, Ende: 31.03.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS
Gewichtung 40% (der bereinigten Angebotssumme)
ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
Gewichtung 30% unterteilt in:
- ZK 2.1: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag
Gewichtung 15% - ZK 2.2: Technische Auslegung und Qualität der Anlagen und eingesetzte Produkte
Gewichtung 10% - ZK 2.3: Bauprogramm/Terminplanung
Gewichtung 5% ZK3: ORGANISATION
Gewichtung 30% unterteilt in:
- ZK 3.1: Erfahrungen / Referenzen Schlüsselpersonen
Gewichtung 15% unterteilt in:
- ZK 3.1.1: PL
Gewichtung 10% - ZK 3.1.2: ML/Chef-Mo
Gewichtung 5% - ZK 3.2: Projektorganisation Anbieter
Gewichtung 10% - ZK 3.3: Risikobeurteilung mit den dazugehörigen Massnahmen
Gewichtung 5% Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.10.2022 und Ende 31.03.2027
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen im Lastenheft (Ausschreibungsunterlagen)
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde (Werkvertrag)
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Beilage 2 zum Werkvertrag.
30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel..
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen, wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen, ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
3.5 Bietergemeinschaft- Nein.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Fachliche Leistungsfähigkeit der Schlüsselperson PL EK4: Verfügbarkeit Schlüsselperson EK5: Leistungsanteil Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann: Zu EK1: Firmenerfahrung/-referenz: 1x Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität aus dem gleichen Bereich.
Zu EK2: Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz Auftrag.
Zu EK3: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Schlüsselperson Projektleiter*in.
Zu EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselperson Projektleiter*in während der ersten 15 Monate der Projektlaufzeit.
Zu EK5: Maximal 70% der Leistungen darf über Subunternehmen erbracht werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Keine.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- -
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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