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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1268279
09.06.2022|Projekt-ID 234167|Meldungsnummer 1268279|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG,  zu Hdn. von Fahrzeugreinigung, Taubenstrasse 16,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ausruestung@bazg.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fahrzeugreinigung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erbringung einer Dienstleistung für Fahrzeugreinigung in vier Losen.
Los 1 Region Nord/Mitte
Los 2 Region Nordost/Ost
Los 3 Region Süd
Los 4 Region West
Los-Nr: 3
Kurze Beschreibung: Fahrzeugreinigung Region Süd

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90910000 - Reinigungsdienste,
90917000 - Reinigung von Transportmitteln

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Smart Gorla Services SA, Via Cantonale 38,  6928  Manno,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 414'749.70 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Contitrade Schweiz AG, da der Anbieter insbesondere im Bereich der Fahrzeugreinigung und Tauglichkeitsbeurteilungen vollumfänglich zu überzeugen vermochte und das preislich günstigste Angebot eingereicht hat. Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien, hat der Anbieter insgesamt das vorteilhafteste Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.02.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1247221

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.