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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1268509
13.06.2022|Projekt-ID 239697|Meldungsnummer 1268509|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  13.06.2022
Publikationsdatum Simap: 13.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton St.Gallen, Hochbauamt,  zu Hdn. von Zentrale Dienste, Lämmlisbrunnenstrasse 54,  9001  St.Gallen,  Schweiz,  E-Mail:  info.budhba@sg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Campus Platztor der Universität St.Gallen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  BKP 558 Bauherrenvertreter

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71210000 - Beratungsdienste von Architekten
Baukostenplannummer (BKP): 558 - Projektleitung, Projektbegleitung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Planconsult W+B AG, Byfangweg 1a,  4051  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 155'169.85 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gem. Art. 16 VöB Bst. g)

Die Grundbeschaffung wurde im Einladungsverfahren vergeben. Zahlreiche ungeplante Projektanpassungen, resp. Projektänderungen führen zu erheblichen Mehraufwendungen bei der beauftragten Bauherrenunterstützung. Ein Anbieterwechsel wäre nicht zielführend und wirtschaftlich. Insbesondere würden damit die Kontinuität und das Projektwissen verloren gehen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.06.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese freihändige Verfügung kann innert zehn Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Es gelten keine Gerichtsferien.