Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
Nicht öffnen – Offertunterlagen - N09.70-Ried-Brig Rothwald Hangbrücke - Baumeisterarbeiten ID 7185, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.07.2022
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 12.07.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.07.2022eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.08.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N09.70 090132 - Ried-Brig Rothwald Hang-brücke - Baumeisterarbeiten offenes Trassee (Los 2) (ID 7185)».
Bei Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.08.2022, Bemerkungen:
Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N09.70 090132 - Ried-Brig Rothwald Hangbrücke - Baumeisterarbeiten offenes Trassee (Los 2) (ID 7185)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N09.70 090132
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im vorliegenden Projekt «N09.70-006 Rothwald Hangbrücke» wird ein Teilabschnitt von km 16.810 bis 18.250 der Simplonstrasse auf der Nordseite instandgesetzt. Der Projektperimeter besteht aus dem Trassee, 6 Stützmauern sowie der bereits instandgesetzte Brücke (Los 1).
Stützmauern: - Instandsetzung Mauerfugen, neuer Konsole und neues Fahrzeugrückhaltesystem - Fussbereich der Mauern (SM1,2,3,4 und 7) mittels Bodeninjektionen verstärken
Trassee: - Neue Kabelschutzrohre, Elektroschächte, Drainageleitungen, Sammelleitung, Einlaufschächte - Ersatz Belag und Fundationsschicht, lokale Verbreitung (bis 50 cm) - Massnahmen zur Hangsicherung bergseits (neue Blockwürfe) Die Instandsetzungsmassnahmen werden in Jahren 2023 und 2024 ausgeführt.
2.7 Ort der Ausführung- N09.70 Ried-Brig Baustellenbereich, sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 20.03.2023 und Ende 18.10.2024
- Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziff. 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein. Negative Einheitspreise sind für die Demontage/Abbruch vom bestehenden Fahrzeugrückhaltesystem (NPK 281 Pos. 252.301 und 252.302) zugelassen. Für alle anderen Positionen sind negative Einheitspreise nicht zugelassen und führen in jedem Fall zum Ausschuss.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50%
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Unternehmerangaben", Ziff. 1.3. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- EK1: technische Leistungsfähigkeit - EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit - EK3: Schlüsselpersonen - EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1 Referenz des Anbieters Max. 2 Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen (Instandsetzung oder Neubau einer Strasse (offenes Trassee) und Verstärkung Stützmauern mittels Bodeninjektionen) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bei der Beurteilung der Eignung werden die Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind. Die verlangen Leistungen können mit maximal zwei verschiedenen Referenzen erfüllt werden. a)Instandsetzung einer Strasse (offenes Trassee) unter Betrieb, Werkvertragssumme > 1.8 Mio. CHF exkl. MwSt. Die Leistungen müssen vollendet sein (Schlussabnahme erfolgt). b)Verstärkung Stützmauer mittels Bodeninjektionen mit einer Werkvertragssumme > 0.2 CHF exkl. MWST, wobei die Referenz in keinem Verhältnis zu den Referenzprojekten des Punkts a) stehen muss, die Leistungen müssen vollständig erbracht worden sein (Schlussabnahme erfolgt). Diese Referenz kann auch von einem Subunternehmer angeboten werden. Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firmen angerechnet, welche sich um den Auftrag bewerben.
EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz 2020 und 2021 Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise: - EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister - EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV - EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB zu verlangen. Allesamt nicht älter als drei Monate
EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen Max. 2 Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen (Instandsetzung einer Strasse (offenes Trassee) und Verstärkung Stützmauern mittels Bodeninjektionen) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Bei der Beurteilung der Eignung werden die Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind. Dieses EK kann mit maximal zwei verschiedenen Referenzen erfüllt werden.
EK3.1 Für Schlüsselperson Bauführer a)Instandsetzung einer Strasse (offenes Trassee) unter Betrieb, Werkvertragssumme > 1.8 Mio. CHF exkl. MwSt. Die Leistungen müssen vollendet sein (Schlussabnahme er-folgt). Erbracht in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion.
EK3.2 Für Schlüsselperson Polier Bodeninjektionen b)Verstärkung Stützmauern mittels Bodeninjektionen mit einer Werkvertragssumme > 0.2 Mio. CHF exkl. MWST, wobei die Referenz in keinem Verhältnis zu den Referenzprojekten des Punkts a) stehen muss, Leistung muss vollständig erbracht sein (Schlussabnahme erfolgt). Erbracht in gleichwertiger Funktion der Stv.-Funktion. Diese Referenz kann auch von einem Subunternehmer angeboten werden. (*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer und Polier Bodeninjektionen
EK3.3 Nachweis Verfügbarkeit Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*). grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit für den Bauführer während den Jahren 2023 und 2024: 80%; und für den Polier Bodeninjektionen während des Zeitraums der Arbeiten für Stützmauerverstärkungen/Bodeninjektionen: 100% (*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer und Polier Bodeninjektionen Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 2.3.
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Es sind keine Unternehmungen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien ZK1 PREIS [40%] ZK2 BAUZEIT [15%] (Länge der Bauzeit bis Abnahme des geprüften Werkes und Freigabe der Verkehrsfläche an den Verkehr) ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%] ZK 3.1 [10%]: Technischer Bericht ZK 3.2 [5%]: Organisation der Baustelleinrichtung Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.3
ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%] Erfahrung der Schlüsselpersonen ZK4.1 [10%]: Erfahrung Bauführer ZK 4.2 [5%]: Erfahrung Polier Bodeninjektionen Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.4
ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%] Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben Ziff. 3.5
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Die Referenz «Polier Bo-deninjektionen» kann auch von einem Subunternehmer angeboten werden
8. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.
9. Bewertung der Angebote: Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordern, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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