Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG,
zu Hdn. von
Miriam Etter-Gutermuth, Tiefenaustrasse 2,
3048
Metrohaus Worblaufen oder per Teams,
Schweiz,
E-Mail:
miriam.etter@rbs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hauptbahnhof Süd Solothurn, BHU
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bauherrenunterstützung in SIA-Phase 32 und 33
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kieliger & Gregorini AG, Seestrasse 103,
8806
Bäch (SZ),
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 980'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Umfasst SIA Phase 31 bis 33
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf das §15 Ziff. 2, lit g Submissionsgesetz des Kantons Solothurn 721.54
Die freihändige Vergabe erfolgt nach folgender Voraussetzung: Erweiterung bereits erbrachter Leistungen (Bauherrenunterstützung in der Phase 31 nach durchgeführtem Einladungsverfahren) des ursprünglichen Anbieters, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.06.2022
4.4 Sonstige Angaben- Zuschlag vorbehältlich der noch ausstehenden Phasenfreigabe seitens BAV für SIA Phase 32 + 33.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amtshaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
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