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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1269027
14.06.2022|Projekt-ID 236227|Meldungsnummer 1269027|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,  zu Hdn. von Salvatore Talerico, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  salvatore.talerico@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BGER ZH W30, Gesamtinstands., Provisorium im AirGate
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Innentüren aus Holz im Provisorium Airgate Business Center. An der Thurgauerstrasse 40 wird für das Bezirksgericht Zürich W30 ein Provisorium für mehrere Jahre erstellt. Im Erdgeschoss und 1.Obergeschoss entstehen die
Gerichtssäle, teilweise als Raum‐in‐Raum‐Boxen. Im 2.Obergeschoss, 5.Obergeschoss und im 9.Obergeschoss entstehen vornehmlich Büroräumlichkeiten für den Gerichtsbetrieb.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221200 - Türen
Baukostenplannummer (BKP): 2730 - Innentüren

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: RWD Schlatter AG, St. Gallerstrasse 21,  9325  Roggwil TG,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 153'130.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.04.2022
Meldungsnummer 1255111

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.