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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1269103
15.06.2022|Projekt-ID 239816|Meldungsnummer 1269103|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

NMR Komponenten und Upgrade
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Konsole 850 MHz NMR Spektrometer
Konsole, Cryo-Probenkopf und Cryo-Konsole für 600 MHz NMR-Spektrometer
CU/5 Upgrade für 700 MHz System

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bruker Switzerland AG,  8117  Fällanden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'552'872.45 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21, Abs. 2, Lit c und e BöB
Konsolen und Probenkopf von bestehenden Systemen werden ersetzt. Die supraleitenden Magnete als Kernstücke werden weiterverwendet. Aus funktionalen Gründen müssen alle Komponenten präzise aufeinander abgestimmt sein. Beim Upgrade handelt es sich um die Erweiterung eines ebenfalls bestehenden Systems.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.06.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.