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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1269487
20.06.2022|Projekt-ID 239928|Meldungsnummer 1269487|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 93 46,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Untersuchungen Lebensmittelisolate zwecks Typisierung und Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71900000 - Labordienste,
73111000 - Forschungslabordienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Institute for Food Safety and Hygiene Vetsuisse Faculty, University of Zurich, Winterthurerstrasse 272,  8057  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 266'719.05 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Universität Zürich, da nur sie über die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen sowie die Infrastruktur und die nötigen Daten im Humanbereich für die Untersuchungen auf L. monocytogenes und weitere enteropathogene Erreger zwecks Typisierung und Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche verfügt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.06.2022

4.4 Sonstige Angaben

Dauer des Auftrages: 3 Jahre

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.