Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 464 93 46,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Untersuchungen Lebensmittelisolate zwecks Typisierung und Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71900000 - Labordienste, | | 73111000 - Forschungslabordienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Institute for Food Safety and Hygiene Vetsuisse Faculty, University of Zurich, Winterthurerstrasse 272,
8057
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 266'719.05 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Universität Zürich, da nur sie über die technischen und wissenschaftlichen Kompetenzen sowie die Infrastruktur und die nötigen Daten im Humanbereich für die Untersuchungen auf L. monocytogenes und weitere enteropathogene Erreger zwecks Typisierung und Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche verfügt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2022
4.4 Sonstige Angaben- Dauer des Auftrages: 3 Jahre
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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