Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG Transport
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG, Einkauf,
zu Hdn. von
Daniela Keller, Stationsstrasse 52a,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 79 14,
E-Mail:
daniela.keller@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Taxidienstleistungen 2023-2027
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Taxidienstleistungen, Dienstfahrten für Kundenbegleiter/innen und Lokpersonal SOB
-
Los-Nr:
3
- Kurze Beschreibung: Los 3: Zürich, Rapperswil, Pfäffikon SZ, Einsiedeln
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60120000 - Taxiverkehr |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Eberhard Taxi und Carreisen GmbH, Tschuopisstrasse 7,
8852
Altendorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 716'300.00 ohne MWSt. Bemerkung: über eine mögliche Laufzeit von 5 Jahren
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das preislich günstigste Angebot erhielt den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.03.2022
im Publikationsorgan: Simap.ch
Meldungsnummer
1246265
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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