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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1270125
21.06.2022|Projekt-ID 233852|Meldungsnummer 1270125|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ZAV Recycling AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ZAV Recycling AG,  zu Hdn. von Dr. René Müller, Wildbachstrasse 2,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  +41449383111,  E-Mail:  contact@zav-recycling.ch,  URL www.zav-recycling.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Deponierung mineralischer Restschlacke aus Müllverbrennung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Deponierung mineralischer Restschlacke <15mm aus der Schlackenaufbereitung: 96'000 Tonnen pro Jahr, verteilt auf 4 Lose à 24'000 Tonnen pro Jahr
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: Deponierung mineralischer Restschlacke <15mm aus der Schlackenaufbereitung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90513400 - Aschenbeseitigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: DHZ AG, Deponiestrasse 1,  8426  Lufingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 171.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis pro Tonne inkl. Transport

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.02.2022
Meldungsnummer 1245967

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.