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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1270357
24.06.2022|Projekt-ID 240149|Meldungsnummer 1270357|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SZ  24.06.2022
Publikationsdatum Simap: 24.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Arth, Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Arth, Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit, Rathausplatz 6,  6415  Arth,  Schweiz,  Telefon:  041 859 02 35,  E-Mail:  matthias.kuettel@arth.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Gemeinde Arth, Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit, Rathausplatz 6,  6415  Arth,  Schweiz,  Telefon:  041 859 02 35,  E-Mail:  matthias.kuettel@arth.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

01.07.2022

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 04.08.2022 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot kann per Post oder via Kurier (Briefkasten der Gemeinde Arth) erfolgen. Der Anbieter trägt das Risiko der rechtzeitigen Zustellung (per Post oder Kurier) der Angebote. Angebote, die zu spät eintreffen, werden nicht berücksichtigt und dem Absender retourniert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.08.2022, Uhrzeit:  08:00, Ort:  Rathausplatz 6, 6415 Arth, Bemerkungen:  Ratsaal

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Altlastensanierung Luxram Areal und Umgebung

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90732300 - Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Altlastensanierung Luxram Areal und Umgebung
Entsorgung belastete Materialien (Altlasten)

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Güterstrasse / Sonneggstrasse, 6410 Goldau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis (Gesamtpreis)

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: voraussichtlich September 2022

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.06.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Es werden keine Verhandlungen geführt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Begehung: findet keine statt
Einsichtnahme: Alle Unterlagen können über die simap-Plattform bezogen werden.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Amtsblatt

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).