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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1270817
22.06.2022|Projekt-ID 234386|Meldungsnummer 1270817|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

080427, N01/46, 48, HMV UN Lagerersatz Stützen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Stützenlager des Viadukts Hammermühle haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und müssen deshalb ersetzt werden (4 Stützen à 2 Lager). Damit dies realisiert werden kann, ist vorgängig eine statische Verstärkung dieser Stützen und der betroffenen Querträger des Brückenüberbaus notwendig. Die Arbeiten erfordern teilweise Verkehrseinschränkungen auf der Nationalstrasse N01 / Bahnlinie Effretikon - Winterthur.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marti AG, Bauunternehmung, Thurgauerstrasse 68,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'295'113.45 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.03.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1248083

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.