Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N01, 190118, ERBÜAG, Ertüchtigung Brücken AG / Baumeisterarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftrag beinhaltet die Instandsetzung und Verstärkung von 2 Brücken.
Dabei werden unter anderem folgende Arbeiten umgesetzt: - Gerüstarbeiten - Erstellen eines neuen Randträgers (Leitmauer) - Monolithischer Zusammenschluss der beiden Teilbrücken - Ersatz / Einbau von Lagern (inkl. Press- und Verschubarbeiten) - Lokale und flächige Betoninstandsetzungen - Ersatz von Abdichtungen und Belägen - Applikation von Oberflächenschutzsystemen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233110 - Bauarbeiten für Autobahnen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GEBR. BRUN AG, Seetalstrasse 216,
6032
Emmen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'650'609.80 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch den günstigsten Preis. Die eingereichten Unterlagen erfüllen zudem die der Ausschreibung zugrunde gelegten Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.03.2022
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer
1245235
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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