Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Marco Jaggi, Bleichemattstrasse 31,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41585802483,
E-Mail:
marco.jaggi@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Korrosionsschutz Chamoson-Chippis
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Anbringen von Korrosionsschutzanstrichen an Stahltragwerken von Hochspannungsleitungen vor Ort.
Detaillierter Projektbeschrieb im Teil C der Ausschreibungsunterlagen. Es gibt eine Beschränkung der Anzahl Lose pro Anbieter gemäss den Bedingungen in der Verfahrensanweisung -
Los-Nr
5
- Kurze Beschreibung: Los 5, Chamoson bis Mast 118
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45442200 - Auftrag von Korrosionsschutzschichten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wilcop AG, Fabrikstrasse 6,
4614
Hägendorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'288'446.35 ohne MWSt. Bemerkung: Zuschlagsempfänger: ARGE IED-Impregna
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Bestes und einziges Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.04.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1258013
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.4 Sonstige Angaben- Zuschlag geht an die ARGE IED-Impregna, bestehend aus den Unternehmen IED Gruppe AG und Impregna GmbH.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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