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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1271423
28.06.2022|Projekt-ID 240436|Meldungsnummer 1271423|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Verkehr, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  verkehr.aargau@ag.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Download aller Ausschreibungsunterlagen und digitaler Upload Angebot via folgendem Link: https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew8%2B2AoKhhJIkV7OYh2uQ0DU%3D, weitere Infos siehe Begleitbrief,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  verkehr.aargau@ag.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bemerkungen: Fragen sind bis zum 20.7.2022 im Ausschreibungstool "Decision Advisor" unter "Frageforum" einzureichen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.08.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot wird komplett in digitaler Form im Ausschreibungstool "Decision Advisor" eingereicht. Auf eine Abgabe jeglicher Dokumente in Papierform wird verzichtet.

1.5 Datum der Offertöffnung:

26.08.2022

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Agglomerationsprogramm Aargau-Ost 5. Generation

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost der 5. Generation

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Beim Anbieter

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 17.10.2022, Ende: 30.06.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 17.10.2022 und Ende 30.06.2025

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Download aller Ausschreibungsunterlagen und digitaler Upload Angebot via folgendem Link: https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew8%2B2AoKhhJIkV7OYh2uQ0DU%3D, weitere Infos siehe Begleitbrief,  5001  Aarau,  Schweiz
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.06.2022  bis  24.08.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Anleitung für den Decision Advisor "Angebot einreichen" befindet sich auf www.simap.ch. Die restlichen Ausschreibungsunterlagen sind im Ausschreibungstool "Decision Advisor" herunterzuladen.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.