Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Verkehr, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
verkehr.aargau@ag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Download aller Ausschreibungsunterlagen und digitaler Upload Angebot via folgendem Link: https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew8%2B2AoKhhJIkV7OYh2uQ0DU%3D, weitere Infos siehe Begleitbrief,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
verkehr.aargau@ag.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- Bemerkungen: Fragen sind bis zum 20.7.2022 im Ausschreibungstool "Decision Advisor" unter "Frageforum" einzureichen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 24.08.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot wird komplett in digitaler Form im Ausschreibungstool "Decision Advisor" eingereicht. Auf eine Abgabe jeglicher Dokumente in Papierform wird verzichtet.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.08.2022
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Agglomerationsprogramm Aargau-Ost 5. Generation
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost der 5. Generation
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Beim Anbieter
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 17.10.2022, Ende: 30.06.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 17.10.2022 und Ende 30.06.2025
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch,
oder
zu beziehen von folgender Adresse: Download aller Ausschreibungsunterlagen und digitaler Upload Angebot via folgendem Link: https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew8%2B2AoKhhJIkV7OYh2uQ0DU%3D, weitere Infos siehe Begleitbrief,
5001
Aarau,
Schweiz Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.06.2022
bis
24.08.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Anleitung für den Decision Advisor "Angebot einreichen" befindet sich auf www.simap.ch. Die restlichen Ausschreibungsunterlagen sind im Ausschreibungstool "Decision Advisor" herunterzuladen.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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