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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1271589
24.06.2022|Projekt-ID 239542|Meldungsnummer 1271589|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 24.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Chemins de fer fédéraux suisses CFF Infrastructure
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T4,  zu Hdn. von Coupy Nathaniel, Rue de la Gare de Triage 7,  1020  Renens,  Schweiz,  E-Mail:  nathaniel.coupy2@sbb.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Palézieux: neuer Bahnhof

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

neuer Bahnhof von Palézieux

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1160992

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   22.06.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1268011

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Anstatt :   Die Unternehmen ... Die Frist für die Einreichung eines möglichen Angebots durch das vorbefasste Unternehmen endet am 5 Juli 2022 ... (Art. 14 BöB)
Muss es heissen :   Die Unternehmen ... Die Frist für die Einreichung eines möglichen Angebots durch das vorbefasste Unternehmen endet am 5 August 2022 ... (Art. 14 BöB)

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.