Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 24.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Chemins de fer fédéraux suisses CFF Infrastructure
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T4,
zu Hdn. von
Coupy Nathaniel, Rue de la Gare de Triage 7,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
nathaniel.coupy2@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Palézieux: neuer Bahnhof
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- neuer Bahnhof von Palézieux
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1160992
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
22.06.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1268011
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Anstatt
:
Die Unternehmen ... Die Frist für die Einreichung eines möglichen Angebots durch das vorbefasste Unternehmen endet am 5 Juli 2022 ... (Art. 14 BöB)
Muss es heissen
:
Die Unternehmen ... Die Frist für die Einreichung eines möglichen Angebots durch das vorbefasste Unternehmen endet am 5 August 2022 ... (Art. 14 BöB)
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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