Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
30.06.2022 Publikationsdatum Simap: 30.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Sissach
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Sissach, Tiefbau,
zu Hdn. von
Andreas Abt, Bahnhofstrasse 1,
4450
Sissach,
Schweiz,
E-Mail:
andreas.abt@sissach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Obere Hauptstrasse und Bahnhofstrasse inkl. Werkleitungen
(Wasserleitung, Schmutz-, Sauberwasser und öff. Beleuchtung): Ingenieur Realisierung, SIA Ph. 41, 51-53
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamtleitender Ingenieur für Projektierung und Ausführung.
Projektphasen gemäss SIA sind Ausschreibung (41 ), Ausführungsprojekt (51 ), Ausführung (52), Inbetriebnahme und Abschluss (53).
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Vergabe an: SUTTER Ingenieur- und Planungsbüro AG Liestal
Name: SUTTER, Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10,
4424
Arboldswil,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
Bemerkung: Eingang Angebot: 18.05.2022
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag wird aufgrund der einheitlichen Bewertung aller eingegangenen Angeboten nach den oben erwähnten Zuschlagskriterien erteilt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.04.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1254965
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begeheren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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