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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1271779
30.06.2022|Projekt-ID 236179|Meldungsnummer 1271779|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  30.06.2022
Publikationsdatum Simap: 30.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Sissach
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Sissach, Tiefbau,  zu Hdn. von Andreas Abt, Bahnhofstrasse 1,  4450  Sissach,  Schweiz,  E-Mail:  andreas.abt@sissach.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Obere Hauptstrasse und Bahnhofstrasse inkl. Werkleitungen (Wasserleitung, Schmutz-, Sauberwasser und öff. Beleuchtung): Ingenieur Realisierung, SIA Ph. 41, 51-53
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gesamtleitender Ingenieur für Projektierung und Ausführung.
Projektphasen gemäss SIA sind Ausschreibung (41 ), Ausführungsprojekt (51 ), Ausführung (52), Inbetriebnahme und Abschluss (53).

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Vergabe an: SUTTER Ingenieur- und Planungsbüro AG Liestal
Name: SUTTER, Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10,  4424  Arboldswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe
Bemerkung: Eingang Angebot: 18.05.2022

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag wird aufgrund der einheitlichen Bewertung aller eingegangenen Angeboten nach den oben erwähnten Zuschlagskriterien erteilt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.04.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1254965

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begeheren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.