Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden
Abteilung Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden Abteilung Bau,
zu Hdn. von
Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 200 83 87,
E-Mail:
kerstin.schmuecking@baden.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 273.0 / 273.2 Innentüren & Innere Verglasungen aus Holz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Innentüren in Holz, vorwiegend Blockfuttertüren; Steigzonenverkleidungen Ei30/RF1
Innere Verglasungen mit und ohne Brandschutzanforderungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2730 - Innentüren,
| | 2732 - Innere Verglasungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jos. Berchtold AG, Naglerwiesenstrasse 2,
8049
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'315'724.20 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Prüfung aller Kriterien hat die Fa. Jos.Berchtold das vorteilhafteste Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.04.2022
Meldungsnummer
1256843
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. 3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.
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