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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1271959
07.07.2022|Projekt-ID 236679|Meldungsnummer 1271959|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Baden Abteilung Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Baden
Abteilung Bau,  zu Hdn. von Kerstin Schmücking, Rathausgasse 5,  5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 200 83 87,  E-Mail:  kerstin.schmuecking@baden.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 273.0 / 273.2 Innentüren & Innere Verglasungen aus Holz
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Innentüren in Holz, vorwiegend Blockfuttertüren; Steigzonenverkleidungen Ei30/RF1
Innere Verglasungen mit und ohne Brandschutzanforderungen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 2730 - Innentüren,
2732 - Innere Verglasungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Jos. Berchtold AG, Naglerwiesenstrasse 2,  8049  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'315'724.20 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Prüfung aller Kriterien hat die Fa. Jos.Berchtold das vorteilhafteste Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.04.2022
Meldungsnummer 1256843

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:

1 Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung dem Stadtrat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung vollständig aufgehoben und der Stadtrat entscheidet selbst.

2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 20 Tagen wird die Verfügung rechtskräftig.