Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von Gefahrstoffen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB vergibt konzernweit für die Dauer von 5 Jahre, mit erster Kündigungsmöglichkeit nach 3 Jahren,
Beschaffung/Versorgung mit aktuell ca. 50 vorgeschriebenen standardisierten Gefahrstoffen (dynamische Sortimentsanpassungen möglich) aus den Warengruppen Schmierstoffen, Reinigungsmittel, Farbe&Lacke und übrige Chemikalien.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 24000000 - Chemische Erzeugnisse |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,
8953
Dietikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'201'328.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Da es sich beim Beschaffungsgegenstand um weitgehend standardisierte Leistungen handelt, erfolgt der Zuschlag in Anwendung von Art. 29 Abs. 4 BöB aufgrund des niedrigsten Preises.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.02.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1242605
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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