Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N08.60 080290 EP Interlaken Ost - Brienz, Beschaffung Planer BSA - Nachtrag 2
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG N08 EP IOB-BSA
Name: IUB Engineering AG, Belpstrasse 48,
3000
Bern 14,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 469'830.50 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitgliedern: IUB Engineering AG (Bern), IM Maggia Engineering AG (Locarno)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich machen. Die Realisierungsarbeiten im Projekt EP Interlaken Ost – Brienz - TP4 BSA / PV BSA bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten wie z.B. Planung von Provisorien, Umbauprozesse und Integrationen. Die Projektierung sowie Fachbauleitung der laufenden BSA-Arbeiten sind sehr anspruchsvoll und können nur vom bereits mandatierten Planer erbracht werden, weil die Projektkenntnisse für eine reibungslose Umsetzung zwingend nötig sind. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde. Zudem würde der Wechsel zu massiven Terminverzögerungen führen, da sich das Projekt mitten in der Realisierungsphase befindet.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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