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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1272843
30.06.2022|Projekt-ID 238061|Meldungsnummer 1272843|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.06.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Robert Glissmann, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  robert.glissmann@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

220-kV-Ltg. Sedrun-Tavanasa (GR), Ersatz Erdseil und Isolatorenketten, Montage (Erdseil, Ketten)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Montage- und Seilarbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatz von Erdseil und Isolatorenketten.

Es gibt eine Beschränkung der Anzahl Lose pro Anbieter gemäss den Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensanweisung).
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Los 2: Mast 020 bis Mast 042

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45231400 - Bauarbeiten für Starkstromleitungen,
45232210 - Bauarbeiten für Freileitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: IED Gruppe AG, Fabrikstrasse 6,  4614  Hägendorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 528'554.10 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Sehr gute Erfüllung des Zuschlagskriteriums ZK3 und gute Erfüllung der Zuschlagskriterien ZK4, ZK5.
Bestes Angebot unter Berücksichtigung der Kapazität der Anbieter.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.05.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1261735

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.06.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.