Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.06.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T3,
zu Hdn. von
Blaise Destraz, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
blaise.destraz@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung des Stellwerks Nyon Linie Nr. 150,
Nyon Generalplanerleistungen für die SIA-Phasen 31 bis 53
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erneuerung des Stellwerks in Nyon
Linie Nr. 150,
Generalplanerleistungen für die SIA-Phasen 31 bis 53
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Groupement IUB-IM
Name: IUB Engineering AG, Route André Piller 33a,
1762
Givisiez,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'478'807.75 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers ist insgesamt das günstigste und hat die meisten Punkte erhalten. Insbesondere das Zuschlagskriterium "A2: Glaubwürdigkeit des angebotenen Gesamtstundenvolumens", für das er viele Punkte erhalten hat, ist ausschlaggebend.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.02.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1248529
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.06.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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