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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1273209
01.07.2022|Projekt-ID 235536|Meldungsnummer 1273209|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 01.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Untersiggenthal, Gemeinderat Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Untersiggenthal
Abteilung Bau und Planung,  zu Hdn. von Marco Wirsching, Kornfeldweg 2,  5417  Untersiggenthal,  Schweiz,  Telefon:  056/298'03'05,  E-Mail:  marco.wirsching@untersiggenthal.ch,  URL www.untersiggenthal.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 214.3 Innenverkleidungen in Holz

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

BKP 214.3 Innenverkleidungen in Holz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

BKP 214.3 Innenverkleidungen in Holz

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   21.03.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1252499

3. Begründung

d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten

5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.