Abbruch- Publikationsdatum Simap: 01.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Untersiggenthal, Gemeinderat
Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Untersiggenthal Abteilung Bau und Planung,
zu Hdn. von
Marco Wirsching, Kornfeldweg 2,
5417
Untersiggenthal,
Schweiz,
Telefon:
056/298'03'05,
E-Mail:
marco.wirsching@untersiggenthal.ch,
URL
www.untersiggenthal.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 214.3 Innenverkleidungen in Holz
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- BKP 214.3 Innenverkleidungen in Holz
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- BKP 214.3 Innenverkleidungen in Holz
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
21.03.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1252499
3. Begründung- d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten
5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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