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Los-Nr: 1
Managementsupport, Grundlagen und Bewertung. Pro Jahr sind rund 3’800 Stunden zu leisten. Der Auftrag dauert vom 03.10.2022 bis voraussichtlich 31.12.2027 Weitere Informationen können dem Pflichtenheft entnommen werden.
CPV: 75131000
Los-Nr: 2
Fachsupport Angebots- und Infrastrukturplanung. Pro Jahr sind rund 1'300 Stunden zu leisten. Der Auftrag dauert vom 03.10.2022 bis voraussichtlich 31.12.2027. Weitere Informationen können dem Pflichtenheft entnommen werden.
CPV: 75131000
06.07.2022|Projekt-ID 241056|Meldungsnummer 1273821|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 06.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr Sektion Planung
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Verkehr, Sektion Planung,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  martin.tinguely@bav.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Verkehr
Offerte Stabsstelle STEP – Los [1 bzw. 2], Sektion Planung,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  martin.tinguely@bav.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

18.07.2022
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert (voraussichtlich 22.07.2022) sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 16.08.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das vollständige Angebot ist bis spätestens 16.08.2022 in einfacher Ausführung (einfach in Papierform und einfach in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Abgabe an der Loge des BAV (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:45 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAV zu erfolgen.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.
Pro Los ist ein vollständiges Angebot einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

18.08.2022, Ort:  Ittigen

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Stabsstelle BAV zur Erstellung des nächsten Ausbauschritts der Bahninfrastruktur

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja
Angebote sind möglich für:  alle Lose
Los-Nr: 1
CPV: 75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung: Managementsupport, Grundlagen und Bewertung. Pro Jahr sind rund 3’800 Stunden zu leisten.
Der Auftrag dauert vom 03.10.2022 bis voraussichtlich 31.12.2027
Weitere Informationen können dem Pflichtenheft entnommen werden.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 03.10.2022, Ende: 31.12.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
ZK1: Qualifikation der Schlüsselperson und deren Stellvertretung (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, zwei Referenzprojekte pro Schlüsselperson bzw. deren Stv.).:  Gewichtung 25% 

ZK2: Qualifikation der drei Chefexperten (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, zwei Referenzprojekte pro Chefexperten)  Gewichtung 25% 

ZK3: Preisangebot  Gewichtung 25% 

ZK4: Plausibilität des Preises  Gewichtung 10% 

ZK5: Zweckmässigkeit der Organisation des Anbieters  Gewichtung 15% 

Los-Nr: 2
CPV: 75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung: Fachsupport Angebots- und Infrastrukturplanung. Pro Jahr sind rund 1'300 Stunden zu leisten.
Der Auftrag dauert vom 03.10.2022 bis voraussichtlich 31.12.2027.
Weitere Informationen können dem Pflichtenheft entnommen werden.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 03.10.2022, Ende: 31.12.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Optionen: Nein
Zuschlagskriterien:
ZK1: Qualifikation des Projektleiters und des Chefexperten (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, drei Referenzprojekte pro Person)  Gewichtung 30% 

ZK2: Qualifikation der zwei erfahrenen Mitarbeiter / Fachexperten (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, drei Referenzprojekte pro Person)  Gewichtung 25% 

ZK3: Preisangebot  Gewichtung 25% 

ZK4: Plausibilität des Preises  Gewichtung 10% 

ZK5: Zweckmässigkeit der Organisation des Anbieters  Gewichtung 10% 

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Auftragnehmer unterstützen das BAV bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Erarbeitung des nächsten Ausbauschrittes. Gegenstand der ausgeschriebenen Mandate ist die Unterstützung des BAV:
•Bei der Durchführung des Arbeitsprozesses zum nächsten Ausbauschritt
•bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zum nächsten Ausbauschritt,
•bei der Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung sowie
•bei der Erarbeitung der Botschaft.
Die ausgeschriebenen Arbeiten sind in engem Kontakt mit der Projektleitung des BAV zu erbringen und erfordern Sitzungen in regelmässigem Turnus. Die Teilnahme an weiteren Sitzungen mit den Arbeitsgruppen und Transportunternehmungen sowie entsprechende Eigenarbeiten sind vorzusehen. Die Einzelheiten und der zeitliche Umfang der zu erbringenden Leistungen für die Erstellung der Botschaft können zum aktuellen Zeitpunkt nicht genauer definiert werden. Aus diesem Grund handelt es sich um einen Auftrag auf Abruf.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Beim Auftragnehmer, beim Auftraggeber in Ittigen bei Bern und bei den Projektpartnern (Bahnen etc.).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Los 1: Zur Minimierung der Schnittstellen dürfen maximal zwei Firmen zusammen eine Bietergemeinschaft bilden. Die Firma des Projektleiters der Stabsstelle trägt die volle Verantwortung zur Durchführung des Mandates. Der Projektleiter ist direkte Ansprechperson des Projektleiters BAV – Sektion Planung. Der Projektleiter der Stabsstelle, sein Stellvertreter und nach Möglichkeit die Mehrheit der Experten müssen in derselben Firma arbeiten.
Los 2: Zur Minimierung der Schnittstellen dürfen maximal zwei Firmen zusammen eine Bietergemeinschaft bilden. Der Projektleiter sowie der Chefexperte müssen beide von der federführenden Firma stammen. Die federführende Firma trägt die volle Verantwortung zur Durchführung des Mandates. Der Projektleiter ist direkte Ansprechperson des Projektleiters BAV – Sektion Planung. Nach Möglichkeit sollten die Mehrheit der Fachexperten ebenfalls in der federführenden Firma arbeiten.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.


Für den Fachsupport (Los 1) können maximal 3 Firmen als Subakkordanten durch den Anbieter beigezogen werden (eine je Expertenteam, bzw. Fachbereich). Die federführende Firma trägt die volle Verantwortung zur Durchführung des Mandats.

Für das Los 2 können maximal 2 Firmen als Subakkordanten durch den Anbieter beigezogen werden. Die federführende Firma trägt die volle Verantwortung zur Durchführung des Mandats.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.07.2022  bis  16.08.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

2. Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz des BAV.

3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

4. Das dargestellte Mengengerüst der Arbeitsstunden ist eine Schätzung. Daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.

5. Die Firma BSB+Partner, Ingenieure und Planer AG unterstützt das BAV im vorliegenden Beschaffungsverfahren und darf daher, kein Angebot einreichen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.