Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: UniversitätsSpital Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: UniversitätsSpital Zürich,
zu Hdn. von
Andreas Elmer, Zürcherstrasse 123,
8952
Schlieren,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 255 2881,
E-Mail:
andreas.elmer@usz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von Bug Bounty Leistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Universitätsspital Zürich (USZ) will sich nachhaltig und permanent vor Cyberattacken schützen und dies soll durch ein kontinuierliches Bug Bounty erfolgen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71317210 - Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Intigriti NV, Borsbeeksebrug 34,
2600
Antwerpen,
Belgien
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 451'020.00
bis 634'190.00
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter gemäss Zuschlagskriterien.
Hinweis: - Die Preisbewertung basiert auf den Angaben des A02_Preisblatt_v2.0.xlsx - Die Kosten des Wallet von 275'000 CHF wurden in dem Kosten der Lizenzen mit eingerechnet.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.04.2022
Meldungsnummer
1258211
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen.diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des
Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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