Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 05.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Energie,
zu Hdn. von
Benjamin Steiger, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 45 40,
E-Mail:
energieberatung@ag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 07.09.2022
- Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 7. September 2022 im Internet auf der Website vom SIMAP schriftlich erfasst werden. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern am 9. September 2022 ebenso auf SIMAP zur Verfügung gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 22.09.2022 Uhrzeit: 23:59
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.09.2022, Uhrzeit:
09:00
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 28 Gemeinden der Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 28 Gemeinden der Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau.
Sie beraten die Gemeinden bei Energiefragen wie zum Beispiel bei gemeindeeigenen Liegenschaften, Bau- und Nutzungsordnung oder Zonenplänen. Weiter betreiben sie Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Region und sind Ansprechpartner für Veranstaltungen zum Thema rund um Bauen und Energie. Ziel ist es, die Gemeinden energetisch vorwärts zu bringen. Dazu stehen den Gemeindeberatenden verschiedene Beratungsdienstleistungen zur Verfügung, die den Gemeinden weitestgehend kostenlos angeboten werden können.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Schweiz
Kanton Aargau Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal)
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Ablauf dieser Zeit wird eine Überprüfung des Auftrags vorgenommen. Dieser kann im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 4 Jahr verlängert werden.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2023 und Ende 31.12.2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Der Vertrag wird zwischen der anbietenden natürlichen Person und dem Kanton Aargau eingegangen. Erfüllt die Gemeindeberaterin oder der Gemeindeberater den Auftrag "Gemeindeberatung" im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses, so kann der Aufwand unter Angabe der zuständigen Person, durch die Firma in Rechnung gestellt werden.
Wechselt die Person die Firma, bleibt der Vertrag "Gemeindeberatung", bis zu einer allfälligen Kündigung durch eine Vertragspartei, für die natürliche Person verbindlich. Eine Übertragung des Auftrags an die Firma ist ausgeschlossen. Regelungen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Sache des Anbieters.
3.5 Bietergemeinschaft- sind nicht Zugelassen
3.6 Subunternehmer- Zur personellen Unterstützung kann durch die Abteilung Energie, in Absprache mit der oder dem Gemeindeberatenden, eine Stellvertretung (Profil II) zugelassen werden (vgl. Ausschreibung Kapitel 3.4).
Ein Vorschlag eines Stellvertreters kann abgegeben werden, die Bewertung findet jedoch nicht kumulativ statt. Der Vorschlag eines Stellvertreters, kann jedoch bei den Zuschlagskriterien Z6.5 "Personelle Umsetzung, Ressourcen" einen positiven Einfluss auf die Bewertung des Konzepts Auftragsumsetzung haben.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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