Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband ARA Gossau-Grüningen,
Geschäftsstelle Gemeindeverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband ARA Gossau-Grüningen, Geschäftsstelle Gemeindeverwaltung, Stedtligasse 12,
8627
Grüningen,
Schweiz,
E-Mail:
alexandra.fumasoli@hunziker-betatech.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ARA Gossau-Grüningen Beratungsmandat 2023-2027
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hunziker Betatech AG,
8002
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 113'250.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Hunziker Betatech AG ist seit 2006 als technischer Berater des Zweckverband ARA Gossau-Grüningen tätig. Aufgrund der umfassenden Vorkenntnisse über die Kläranlage Gossau Grüningen und die zeitlich unaufschiebbaren Dienstleistungen zur Sicherstellung der Abwasserreinigung des Versorgungsgebiets Gossau Grüningen wurde der Zuschlag, in Anwendung von § 10 (Submissionsverordnung des Kantons Zürich) der Hunziker Betatech AG erteilt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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