Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West, I-AEP-LEM-GGE-SEG,
zu Hdn. von
Olivier Maigret, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 150 21 46,
E-Mail:
olivier.maigret@cff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Leman 2030, Extension de capacité du nœud de Genève - Avenant n° 7
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Groupement INTERFACES
Name: p.a. BG Ingénieurs Conseils SA, Avenue de Cour 61, CP 241,
1001
Lausanne,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'340'152.00 ohne MWSt. Bemerkung: Montant net de l'adjudication
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der neue Umfang des Projekts, das Gegenstand dieser freihändigen Vergabe ist, ist eng mit dem Basisprojekt verbunden, dessen Entwicklung, um den Anforderungen an Sicherheit und Fluss zu entsprechen
Reisende, beinhaltet eine erste Reihe von Maßnahmen im bestehenden Bahnhof mit der Schaffung einer vierten Unterführung und zusätzlichen Zugängen zu den Bahnsteigen. und die Änderung bestehender. Außerdem können die strukturellen Verbindungen zwischen Bahnsteigen und Unterführungen sowie die Terminierung dieser Maßnahmen nicht voneinander getrennt werden. Daher kann nur die Gruppe INTERFACES den Vorentwurf für diesen neuen Perimeter untersuchen, da diese beiden Perimeter technisch miteinander verbunden sind. Die freihändige Vergabe dieser Vorentwurfsleistungen gewährleistet, dass die funktionalen und strukturellen Maßnahmen miteinander kompatibel sind und dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist. zufriedenstellende Qualität. Andernfalls drohen erhebliche Schwierigkeiten in Bezug auf die Haftung des Mandatsträgers sowie unverhältnismäßige zusätzliche Kosten die sich aus der Kenntnisnahme und Koordinierung durch einen anderen Auftragnehmer ergeben, auftreten würden (Anwendung von Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB).
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.07.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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