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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1275361
12.07.2022|Projekt-ID 236990|Meldungsnummer 1275361|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Fabian Amstutz, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  fabian.amstutz@bls.ch,  URL www.bls.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Krankentaggeldversicherung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Krankentaggeldversicherung gelangt für drei Jahre (mit der Option einer möglichen Verlängerung für die Mandatsvergabe um maximal weitere drei Jahre) ab dem Geschäftsjahr 2023 zur öffentlichen Ausschreibung.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66000000 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,
66510000 - Versicherungen,
66512210 - Freiwillige Krankenversicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SWICA Gesundheitsorganisation, Monbijoustrasse 16,  3001  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'465'600.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: SWICA hat nach Beurteilung der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot eingereicht und die höchste Punktzahl erreicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.04.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1257925

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.07.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.