Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Fabian Amstutz, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
fabian.amstutz@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Krankentaggeldversicherung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Krankentaggeldversicherung gelangt für drei Jahre (mit der Option einer möglichen Verlängerung für die Mandatsvergabe um maximal weitere drei Jahre) ab dem Geschäftsjahr 2023 zur öffentlichen Ausschreibung.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66000000 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, | | 66510000 - Versicherungen, | | 66512210 - Freiwillige Krankenversicherungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SWICA Gesundheitsorganisation, Monbijoustrasse 16,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'465'600.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: SWICA hat nach Beurteilung der Zuschlagskriterien das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot eingereicht und die höchste Punktzahl erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.04.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1257925
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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