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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1275481
10.08.2022|Projekt-ID 241454|Meldungsnummer 1275481|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 10.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte,
Projektmanagement Region Mitte,  zu Hdn. von Adrian Moser, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  adrian.moser3@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Bauprojekte – Standort Bern, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz,  E-Mail:  daniel.sesseli@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

29.08.2022
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.09.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Neubau Strassenüberführung Bolligenstrasse“

1.5 Datum der Offertöffnung:

28.09.2022, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

AS25 - Neubau Strassenüberführung Bolligenstrasse-Baumeister

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1141904

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Ausbauschritt 2025 (AS25) der SBB sieht im Bereich der Brücke Bolligenstrasse einen Ausbau von 3 auf 5 Gleisen vor. Dafür wird die Brücke Bolligenstrasse durch eine grössere Brücke mit ca. 31m Spannweite und einer Breite von ca. 28m ersetzt. Der Brückenersatz muss unter Bahn- und Strassenbetrieb erfolgen. Dafür erfolgt der Ersatz der nördlichen und südlichen Brückenhälfte gestaffelt und der Verkehr fährt jeweils auf der anderen Hälfte. Zusätzlich wird eine Langsamverkehrbrücke aus Stahl auf der Nordseite der Brücke Bolligenstrasse erstellt um während des Baus die notwendige Breite für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1

2.7 Ort der Ausführung

Bolligenstrasse, Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.03.2023, Ende: 31.03.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die oben angegebenen Termine sind circa Termine. Massgeblich ist das den Ausschreibungsunterlagen zu Grunde liegende Bauprogramm.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.03.2023 und Ende 31.03.2027

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.6 Subunternehmer

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK3: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK1:

N1 Eine Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

N1.1 Abbruch und Neubau Brücken (Bausumme min. 2 Mio, CHF Stahl oder Stahlbeton) ausgeführt in den letzten 10 Jahren unter Bahnbetrieb.

N1.2 Stahlbrücken oder Stabbogenbrücken (Bausumme min. 2 Mio CHF, Stützweite >= 20 m) ausgeführt in den letzten 10 Jahren unter Bahnbetrieb.

N1.3 Strassenbauarbeiten (Bausumme mind. 0.5 Mio CHF) ausgeführt in den letzten 10 Jahren in innerstädtischen Bereichen.

N1.4 Qualifikation zur Herstellung von Stahlbauten:

- Gültige Nachweise für die Ausführungsklasse EXC3: Anforderungen an den Konformitätsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die Herstellerzertifizierung und die CE-Kennzeichnung für Stahlbauteile gem. EN 1090, Teil 1 und EN ISO 3834-2 (N1.4a)

- Gültige Prüfbescheinigungen für Schweisser und Bediener für die Ausführungsklasse EXC3, Schweisser ISO 9606 und Bediener ISO 14732 und Nachweis für Schweissaufsicht ISO 14731. (N1.4b)

N1.5 Anheben / Absenken einer Brückenplatte, unter Bahnbetrieb. (Bausumme mind. 0.2 Mio CHF) ausgeführt in den letzten 10 Jahren

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Nachweis zu EK2:
N2 Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

Nachweis zu EK3:
N3 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystem nach ISO14001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.08.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.3 Begehungen

Keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

1)Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

simap

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.